Die Kosten einer häuslichen Versorgung sind individuell. Deshalb beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch. Aus den daraus gewonnenen Informationen erstellen wir einen Kostenvoranschlag unter Einbeziehung der entsprechenden Kostenträger.
Über die Krankenkasse werden nach Genehmigung Leistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege abgerechnet. Diese Verordnung stellt Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt aus.
SOZIALHILFETRÄGER
Beim Sozialhilfeträger können auch Leistungen, bei entsprechender Genehmigung, durch diesen Abgerechnet werden.
SELBSTZAHLER
Alle Leistungen die nicht von entsprechenden Kostenträgern übernommen werden.
PFLEGEVERSICHERUNG
Über den jeweiligen Pflegegrad können Kosten in Höhe der Maximalleistung, je Pflegegrad, abgerechnet werden.
„Ein wunderbares Team und eine tolle Arbeit wird geleistet!
Dank NAK fühl ich mich gut umsorgt. Vielen Dank dafür!“